Aktuelles

09.07.2018

Bloggerin wegen mangelnder Werbekennzeichung verurteilt

Deutsches Urteil zum Thema Influencer Marketing

„Influencer Marketing“ gilt rechtlich noch als weitestgehend unentdecktes Land. Gerichtsentscheidungen, die sich damit befassen, sind noch rar. Dieser Tage ist in Deutschland ein in diesem Zusammenhang nicht unwesentliches Urteil ergangen. Die bekannte Bloggerin Vreni Frost wurde wegen der fehlenden Kennzeichnung ihrer Blogbeiträge als Werbung (entgeltliche Einschaltung) verurteilt.

Margot Rest nimmt zu diesem Thema in einem Artikel im KURIER Stellung.

Die Rechtslage in Österreich ist ähnlich. Gemäß § 26 Mediengesetz sind entgeltliche Einschaltungen in perodischen Medien zu kennzeichnen. Die Frage, die sich hier allerdings oft stellt (und die den meisten Bloggern wohl die Haut rettet) ist, ob für den konkreten Beitrag etwas bezahlt wurde. Nur dann ist nach derzeit herrschender Ansicht nämlich eine Kennzeichnungspflicht zu bejahen. Trotzdem ist ein reflektierter Umgang mit diesem Thema anzuraten. Verlieren die Follower das Vertrauen, war der ganze Aufwand umsonst.