Aktuelles

23.11.2018

Fernsehsender darf über Nachbarschaftsstreitigkeiten berichten.

Neues OGH-Urteil stärkt die Meinungsäußerungsfreiheit

In seinem aktuellen Urteil hatte der OGH über Nachbarschaftsstreitigkeiten zu entscheiden. Ausnahmsweise standen sich hierbei jedoch nicht die streitenden Nachbarn gegenüber, sondern gingen die einen Nachbarn gegen den ihren Streit im Fernsehen ausstrahlenden Sender vor, dem sie eben dies gerichtlich untersagen lassen wollten.

Der OGH nahm eine Interessensabwägung zwischen dem Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit des Senders und Recht auf Achtung der Privatsphäre der Nachbarn vor und gelangte zu dem Ergebnis, dass im konkreten Fall und in der konkreten Ausgestaltung der Sendung die Interessen des Senders auf Freiheit der Meinungsäußerung überwiegen.

Dies sei laut dem OGH im Zusammenhang mit Nachbarschaftsstreitigkeiten zwar grundsätzlich nicht der Fall, da es sich hierbei in der Regel um Privatpersonen handelt, an deren Streitigkeiten der Öffentlichkeit kein berechtigtes Interesse zukommt. Da die klagsgegenständliche Sendung jedoch derart konzipiert ist, dass alltägliche Sachverhalte ausgewählt werden und dargestellt wird, wie diese entstehen, sich entwickeln, wie man sie vermeiden und schlussendlich lösen kann und dem Gegner die Möglichkeit einer (anonymen) Stellungnahme eingeräumt wird, wird für den Laien eine alltägliche Rechtslage verständlich dargestellt, sodass ein öffentliches Interesse zu bejahen ist.

Die von den Klägern geforderte Nachstellung mit Schauspielern lehnte der OGH übrigens als zu starken gerichtlichen Eingriff in die journalistische Gestaltungsfreiheit ab.