Aktuelles

12.07.2018

Löschung rechtswidriger Postings

Der OGH verschärft die Sorgfaltspflichten in Internetforen.

Das Problem ist altbekannt. Das Web 2.0 bietet (auch) in Form seiner unzähligen Internetforen, Kommentarfunktionen, etc. buchstäblich jedem die Möglichkeit, seine/ihre Ansichten der Internetöffentlichkeit kund zu tun. Diese Möglichkeit - zum Teil sicherlich befeuert durch die Anonymität im Web - treibt oft seltsame und immer öfter auch rechtswidrige Blüten. „Hass im Netz“ ist nicht mehr bloß ein abstrakter Begriff.

Was aber tun als Forumsbetreiber? Es ist (wirtschaftlich) meist unmöglich, eine lückenlose Überwachung des Forums einzuhalten. Vor allen Dinge wäre das als Vorzensur auch unerwünscht. Die Gesellschaft hat lange genug gebraucht, derartige Zwänge abzuschütteln (Meinungsfreiheit sei Dank).

Das Mediengesetz hilft dem Forumsbetreiber hier. Er kann dann nicht für rechtswidrige Postings Dritter zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihm diese trotz gebotener Sorgfalt nicht aufgefallen sind. Wenn er davon aber Kenntnis erlangt, muss er unverzüglich reagieren und löschen.

Bislang gingen die Gerichte davon aus, dass eine Löschpflicht nur besteht, wenn der Betroffene den Forumsbetreiber auf ein rechtswidriges Posting aufmerksam macht.

Das hat der OGH jetzt verschärft. Der Forumsbetreiber muss bereits reagieren, wenn er von Dritten darauf aufmerksam gemacht wird. Und dazu reicht sogar ein Posting dieses Dritten, in dem er sich über das rechtswidrige Posting beschwert!

Damit heißt es also, dass doch engmaschiger kontrolliert werden muss. Eine regelmäßige Kontrolle der Einträge wird sich daher nicht vermeiden lassen. Besonders bei heikleren Themen ist das dringend anzuraten.