Aktuelles

11.02.2019

Neuerungen im Markenrecht

Mit Teil 2 der MSchG-Novelle wurde die EU-MarkenRL nunmehr vollständig und rechtzeitig umgesetzt. Die Neuerungen im Überblick:

Mit 14.01.2019 ist die Novelle des Markenschutzgesetzes (MSchG) in Kraft getreten und hat einige Neuerungen mit sich gebracht. Konnten bisher beispielsweise Wortmarken bloß als Kombinationen von Zahlen und Großbuchstaben angemeldet werden, ist nunmehr auch die Kleinschreibung und die Verwendung bestimmter Sonderzeichen zulässig. Darüber hinaus muss die Marke für die Anmeldung nun nicht mehr zwingend grafisch darstellbar sein, sondern in einer Weise dargestellt werden können, die die Bestimmbarkeit des gewährten Schutzes klar und eindeutig ermöglicht.

Im Falle der Verletzung einer Marke wird nunmehr auch dem Lizenznehmer Klagebefugnis (mit Zustimmung oder nach Säumnis des Markeninhabers) eingeräumt. Weiters kann im Verletzungsverfahren die mangelnde rechtserhaltende Benutzung der Marke nunmehr einredeweise geltend gemacht werden. Es ist sohin nicht mehr erforderlich, dass derjenige, der von einem anderen Markeninhaber wegen Verletzung in Anspruch genommen wird, einen Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung der Marke des anderen stellt.

Im Widerspruchsverfahren wird neben neuen Widerspruchsgründen auch eine „Cooling-off“-Periode, wie sie bereits aus dem europäischen Widerspruchsverfahren bekannt ist, in der Dauer von sechs Monaten ausdrücklich gesetzlich verankert.

Das Löschungsverfahren wird insofern erweitert, als die bekämpfte Marke nicht registriert, sondern bloß angemeldet sein muss. Darüber hinaus wird auch der Kreis der Löschungsantragsteller ergänzt um diejenigen Personen, die aufgrund anderer Gesetze Unterlassungsansprüche gegen die Benutzung der Marke haben (UrhG, MusterSchG).

Insgesamt bringt die Novelle damit eine weitere Annäherung an die Bestimmungen für Unionsmarken, eine teilweise Gleichstellung von angemeldeten und registrierten Marken sowie zusätzliche Antragstellungs- und Klageberechtigte und damit einhergehenden einen umfassenderen Rechtsschutz österreichischer Marken.