Aktuelles

03.12.2018

DSB genehmigt ersten Code of Conduct

Die Datenschutzbehörde präzisiert die Anwendung der DSGVO für Internetserviceprovider

Seit 25. Mai 2018 ist die DSGVO auch in Österreich unmittelbar anwendbar. Nunmehr hat die österreichische Datenschutzbehörde den ersten Code of Conduct genehmigt.

Art. 40 DSGVO ermöglicht Verbänden oder Vereinigungen von Verantwortlichen die Ausarbeitung von Verhaltensregeln, in denen Bestimmungen der DSGVO hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit eine Präzisierung erfahren und insbesondere die Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter näher bestimmt werden.

Von dieser Möglichkeit hat der Verein Internet Service Providers Austria (ISPA) - Verband der österreichischen Internet-Anbieter Gebrauch gemacht und für seine Mitglieder Verhaltensregeln zur Umsetzung und Anwendung der DSGVO erstellt, die nunmehr als erste Verhaltensregeln im Sinne des Art. 40 DSGVO von der zuständigen Aufsichtsbehörde, der österreichischen Datenschutzbehörde, als mit der DSGVO vereinbar genehmigt wurden.

Dadurch wird für die Branche mehr datenschutzrechtliche Rechtssicherheit geschaffen.