Aktuelles

26.02.2019

Influencer-Marketing im Ethik-Kodex

Der österreichische Werberat nimmt Influencer-Marketing in den Ethik-Kodex auf.

Der österreichische Werberat ist das unabhängige Entscheidungsgremium des Vereines „Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft“. Basis seiner Entscheidungen bildet der Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft. Hierbei handelt es sich um ein Selbstbeschränkungssystem, das von der Werbewirtschaft freiwillig zum Nutzen der Konsumenten als auch der Wirtschaft selbst geschaffen wurde und als Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen auf neue Entwicklungen in der Werbebranche reagieren und diese insbesondere hinsichtlich ethischer und moralischer Grundsätze ergänzen soll.

In diesen Ethik-Kodex wurde nunmehr auch das sogenannte „Influencer-Marketing“ aufgenommen, das als „Form des Online Marketings, bei der Auftraggeber bezahlte Werbung auf den Kanälen (wie etwa auf Social Media/Webseite/Blog/Video oder ähnlichen) von Meinungsbildnern buchen“ definiert wird. Da gerade Influencer auch junge KonsumentInnen bis 18 Jahren ansprechen, haben sie eine besondere Verantwortung und Vorbildwirkung, denen die neuen Bestimmungen im Ethik-Kodex gerecht werden sollen. So darf bei Werbung, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richtet, keine offensichtliche oder versteckte Aufforderung zum Kauf des beworbenen Produktes erfolgen. Weiters muss darauf geachtet werden, dass keine Abbildungen von Influencern eingesetzt werden, die ein gesundheitsschädigendes Verhalten oder gesundheitsschädigende Körperformen, insbesondere in Bezug auf Körpergewicht propagieren. Schließlich soll keine psychische und verbale Gewalt angewendet werden.

Die Unterscheidung wird in der Praxis oft schwierig sein. Vor allem die Abgrenzung der Zielgruppe, aber auch die Gestaltung einzelner Beiträge wird sich auf den ersten Blick nicht so leicht umsetzen lassen. Gerne stehen wir hier beratend zur Seite.