Aktuelles

12.09.2018

Sind Youtuber zur Anzeige an die Komm Austria verpflichtet?

Wie so oft lautet die Antwort „Es kommt darauf an.“

Wie der Standard vergangene Woche berichtete, versandte die österreichische Kommunikationsbehörde Komm Austria Informationsschreiben an diverse Youtuber, in denen sie diese auf ihre allenfalls bestehende Meldepflicht nach dem AMD-G hinwies.

Tatsächlich geht es aber nicht nur um Youtube, sondern sind sämtliche Social Media Channels betroffen, die zur Bereitstellung audiovisueller Medien geeignet sind.

Eine Anzeigepflicht besteht dann, wenn die folgenden sechs Voraussetzungen hinsichtlich des Gesamtauftrittes des Dienstes erfüllt sind:

  1. der angebotene Dienst stellt eine Dienstleistung dar, wird also in der Regel gegen Entgelt erbracht, wobei sämtliches wirtschaftliches Handeln erfasst ist;
  2. der Anbieter ist für die Inhaltes seines Dienstes redaktionell verantwortlich;
  3. es liegt ein eigenständiges Videoangebot vor;
  4. die Inhalte des Dienstes sind fernsehähnlich;
  5. der Dienst wird über ein elektronisches Kommunikationsnetz angeboten und
  6. der Dienst ist an die Allgemeinheit gerichtet.

Nähere Informationen wer/wie/was/wo melden muss, sind der Website der Komm Austria zu entnehmen, wo diese insbesondere auch übersichtliche Merkblätter veröffentlicht hat.