Wie so oft lautet die Antwort „Es kommt darauf an.“
Wie der Standard vergangene Woche berichtete, versandte die österreichische Kommunikationsbehörde Komm Austria Informationsschreiben an diverse Youtuber, in denen sie diese auf ihre allenfalls bestehende Meldepflicht nach dem AMD-G hinwies.
Tatsächlich geht es aber nicht nur um Youtube, sondern sind sämtliche Social Media Channels betroffen, die zur Bereitstellung audiovisueller Medien geeignet sind.
Eine Anzeigepflicht besteht dann, wenn die folgenden sechs Voraussetzungen hinsichtlich des Gesamtauftrittes des Dienstes erfüllt sind:
Nähere Informationen wer/wie/was/wo melden muss, sind der Website der Komm Austria zu entnehmen, wo diese insbesondere auch übersichtliche Merkblätter veröffentlicht hat.