Dass es zu Terroranschlägen wie jüngst in Villach kommt, ist schlimm genug. Ist es dann aber rechtlich zulässig mit den Bildern der Opfers politisches Kleingeld zu machen? Michael Borsky dazu in einem Artikel der Salzburger Nachrichten.
Kurz gesagt: Nein.
Der Bildnisschutz schützt auch über den Tod hinaus vor der Beeinträchtigung der berechtigten Interessen der abgebildeten Person. Dazu, wann eine solchen Beeinträchtigung vorliegt, gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen. Bei der -unerlaubten- Verwendung für Werbezwecke sind sich aber alle einig. Das muss niemand dulden. Nicht anders ist es bei der Vereinnahmung für politische Zwecke. Auch das muss niemand hinnehmen. Und schon gar nicht, wenn man sich selbst tragischerweise gar nicht mehr wehren kann.