Aktuelles

21.03.2019

EGMR zur Haftung von Online-Forenbetreibern

Tätigwerden binnen 13 Minuten jedenfalls rechtzeitig.

In seiner aktuellen Entscheidung verneinte der EGMR die Haftung eines Online-Forumsbetreibers für von fremden, anonymen Nutzern geposteten Kommentaren. Nach Ansicht des Gerichtshofes hat dieser die notwendige Sorgfalt nicht außer Acht gelassen, gab es für das Forum doch Moderatoren, die angesichts der Flut an täglichen neuen Postings zwar keineswegs alle Kommentare kontrollieren konnten, aber grundsätzlich schon von sich aus tätig werden, wenn sie auf rechtswidrige Kommentare stoßen. Darüber hinaus gibt es neben jedem Posting einen Warnknopf, sodass der Forumsbetreiber mit einem einzigen Klick von der Rechtswidrigkeit eines Beitrages verständigt werden kann. Schließlich wurde der Forumsbetreiber vom Anwalt der Klägerin über zwei Kommentare verständigt und dass diese die Rechte der Klägerin verletzen, woraufhin der Forumsbetreiber binnen 13 Minuten ein Antwort-Mail sandte, wonach die Beiträge entfernt wurden. Aufgrund dieser Gegebenheiten wurde das Recht der Klägerin auf Achtung ihrer Privatsphäre gemäß Art. 8 EMRK nicht verletzt.

Nach österreichischem Recht trifft den Betreiber eines Online-Forums keine Pflicht, von anderen Nutzern gepostete Kommentare zu überprüfen. Wird er jedoch auf einen Rechtsverstoß aufmerksam gemacht, so muss er unverzüglich tätig werden, um der Haftung zu entgehen. Was noch als unverzüglich im Sinne von "ohne schuldhaftes Zögern" gilt, wird von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Während das OLG Graz bereits ein Löschen nach drei Tagen als schuldhaftes Zögern beurteilte, sah das OLG Wien eine Reaktion nach erst fünf Tagen noch als rechtzeitig an.

Was sich aus der Entscheidung des EGMR auch für das österreichische Recht ableiten lässt, ist, dass selbst bei moderierten Foren auch auf die Anzahl der täglich neu geposteten Beiträge und die sonstigen zur Schadensabwehr getroffenen Maßnahmen abgestellt werden muss und nicht schlechthin vom Betreiber ein Tätigwerden von sich aus gefordert werden kann.