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22.04.2021

OGH erlaubt die Veröffentlichung von Fotos des "Ibiza-Anwaltes"

Michael Borsky nimmt dazu im KURIER Stellung

Der OGH hat nunmehr in Abkehr von den Vorinstanzen entschieden, dass an Fotos jenes Rechtsanwaltes, der angeblich hinter dem "Ibizia Video" stehen soll, ein überwiegendes öffentiches Informationsinteresse besteht. Der OGH dazu wörtlich:

"Zu Recht verweist der Kläger zwar darauf, dieser Aspekt sei im Rahmen der Interessenabwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten und dem Veröffentlichungsinteresse des Mediums von Bedeutung (vgl dazu schon oben 2.1.).

Zumindest im Bereich der Politikberichterstattung ist darauf aber nicht als entscheidendes Kriterium abzustellen: Anderenfalls müsste ein gegenüber den Interessen des Abgebildeten prävalierendes Illustrationsinteresse regelmäßig verneint werden, kann doch im Allgemeinen über politische Vorgänge zwanglos ohne Abbildung der daran beteiligten Personen berichtet werden (aus der vom Kläger zitierten Entscheidung 6 Ob 176/19d ergibt sich nichts Gegenteiliges, betraf sie doch die Veröffentlichung des Bildes eines Mordopfers im Rahmen der Kriminalberichterstattung). Im Hinblick auf die Rolle der Medien als „public watchdog“ in der demokratischen Gesellschaft billigt der EGMR den Vertragsstaaten für Einschränkungen politischer Äußerungen oder Diskussionen in Angelegenheiten des öffentlichen Interesses aber kaum Raum für Beschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit zu (EGMR 24. 2. 2015, Haldimann gegen die Schweiz, Bsw 21830/09, Rz 59; vgl RS0123667; RS0125057 [T1])."

Michael Borsky hat dazu im KURIER Stellung genommen.